Neuer Name – alter Duft: Brise wird Glade Namenswechsel

Subtiler Namenswechsel im Raumerfrischersegment!

Mit Brise konnte man sich auch ohne Lüften ein angenehmes Zuhause bescheren. Egal ob im Wohnzimmer, in der Küche oder im Bad. Brise sorgte mit seinen Produkten immer für frischen Wind auch in stickigen Räumen – und das seit Anfang der 80er Jahre. Ab Ende dieses Jahres heißt Brise aber Glade.

Brise Moments Name vor Umbenennung
Vor dem Namenswechsel
Packung Glade by Brise, nach der Umbenennung
Während des Namenswechsels

Als Nachfolger von Brise gehört Glade zur SC Johnson Gruppe, die unter diesem Namen weltweit Artikel rund um das Thema Lufterfrischer vertreibt. Nachdem jahrelang für eine frische Brise gesorgt wurde und sich der deutsche Markenname etabliert hat, setzt SC Johnson jetzt auf die Kernmarke des Konzerns. Eine solche Ausnahme, nicht von Anfang an mit der Original-Marke zu werben, gab es bisher bei Glade nur ein Mal: in Brasilien. Hier wurde die Marke – aufgrund der Schwierigkeiten mancher Brasilianer mit englischen Begriffen – unter dem Namen Gleid verkauft. Aber nur so lange, bis die Marke von den Konsumenten angenommen war und korrekt ausgesprochen wurde. Heute läuft der Vertrieb dort ausschließlich unter Glade. Die Umbenennung war erfolgreich, der Namenswechsel sinnvoll, da effizient.

Vielleicht wurde für den deutschsprachigen Raum eine ähnliche Problematik angenommen. Zumal ja selbst Kenntnis von der Bedeutung des englischen Wortes ‚glade‘ nicht vor Verwirrung schützt. Letztendlich folgt SC Johnson aber einfach einem Trend, der nun selbst den Lufterfrischermarkt erreicht hat: Internationalisierung des Markennamens. Große Marken wie Febreze und Airwick haben die Namenswechsel bereits vorgemacht. Wollen wir hoffen, dass sich die Leute schnell an die neue Brise gewöhnen.

Vielen Dank an Natja Henkenjohann von Edelman für Bildmaterial und Informationen!

PS: Hier gibt’s noch mehr Infos zu Markennamen und Markenstrategien!

PPS: Weitere Umbenennungen wegen Internationalisierung oder Fusion: Capri-Sonne wird Capri-Sun, Bongrain wird Savencia und Gildemeister wird DMG Mori Seiki.

Vialino – Tialini – Vapiano: zu ähnliche Namen?

Die letzten Wochen war es öfter in der Presse: Wendelin Wiedeking eröffnet ein italienisches Lokal in Ludwigshafen. Interessant daran sind vor allem zwei Dinge: Das Konzept ähnelt dem bereits bestehender gehobener italienischer Schnellgastronomiebetriebe. Der zweite Punkt ist noch spannender: Der Name ähnelt(e) auch den entsprechenden bekannten Betrieben. Das „e“ hier ist eingeklammert, da sich beim Namen etwas verändert hat. Denn im Dezember war auch z.B. im xing Firmenaccount noch die Rede vom Namen:

Der Name VIALINO - ausgeschrieben in Druckbuchstaben

Das änderte sich im Januar, und es wurde ein neuer, anderer Name für das Lokal bzw. die geplante Restaurantkette genannt:

Der Name tialini - ausgeschrieben in Druckbuchstaben

Der Grund für Namensänderung ist wohl recht schlicht gewesen. Der ursprüngliche Name war doch recht nah am bereits bekannten Markennamen (für quasi identische Leistungen – das ist sehr wichtig), nämlich:

Der Name VAPIANO - ausgeschrieben in Druckbuchstaben

Vermutlich wurde hier einfach ein etwas heißer Reifen gefahren, denn sonst muss so etwas ja nicht unbedingt passieren. Und es zeigen sich natürlich zwei alte Weisheiten: Man hat selten alles im Griff, und vorher genau schauen ist immer gut. Dafür empfiehlt sich z.B. die Beratung durch einen erfahrenen und kompetenten Anwalt aus den Gebieten Wettbewerbs- und Markenrecht. Sicher auch nicht schlecht – ein Gespräch mit einem Namensexperten.

Claim IHR PLUS AN – es geht auch anders!

Nachtrag zu meinem Artikel vom 22.10.2012.

Es geschehen Zeichen und Wunder. Die VR-Banken haben Ihren Claim bzw. ihr Motto „IHR + AN Vorteile Sichern“ bzw. dessen Darstellung so geändert, dass nun auch nicht an der Kreation beteiligte es verstehen können (vgl. Beitrag dazu im Blog). Letzte Woche gab es ganzseitige Anzeigen der R+V bzw. der Volksbanken Raiffeisenbanken, auf denen ein großes blaues Kreuz zu sehen ist, in dem steht:

Verbesserter „IHR PLUS AN“ Claim der VR Banken
Verbesserte Schreibung des „IHR + AN“ Claims

Ausgeschrieben ist das doch schon eine ganz andere Sache.

Mit dieser positiven Veränderung kann das Jahr zu Ende gehen, ich wünsche allen Lesern feine Feiertage und ein wunderbares neues Jahr 2013!

Audi Freisprechanlage – Kann man Audi und Audi verwechseln?

Sehr überraschend ist es immer, wenn man vertraute Markennamen in ganz anderem Kontext erlebt. So zum Beispiel in einem Artikel der FAZ, mit der Überschrift „Der besonders schöne Freisprecher“ und dem Untertitel „Das Audi Office von Invoxia für Musik und Telefonie.“ Wenn der Leser sich noch den Rubriktitel „Technik und Motor“ dazudenkt, dann ist wahrscheinlich nachvollziehbar, dass ich gleich an eine Freisprecheinrichtung von Audi dachte, z.B. von einem anderen Unternehmen für Audi produziert. Aber weit gefehlt.

Es handelt sich um eine stationäre Freisprechdockingstation von einer Firma namens Invoxia, primär gemacht für die Aufnahme von i-Phones. Hier ein Bild des in der Tat sehr ästhetischen Gerätes:

Bild des AudiOffice von Invoxia
Vielen Dank für das Bildmaterial an Invoxia!

Interessant in diesem Zusammenhang wäre sicher die Auffassung der Audi AG, die ja im Besitz einer Vielzahl von Audi-Marken, auch für technische Geräte wie Freisprecheinrichtungen, ist, und ein klares Namenssystem etabliert hat.

Mehr Informationen zu Namensfindung und Markenentwicklung finden sie auf www.neue-namen.de.

Der ultimative Bäckereiname – come bäck erei: Rubrik Unglaublich

Es gibt viele erstaunliche Namen für Bäckereien und insbesondere Backshops. Schlichtweg unglaublich ist die folgende Trouvaille aus Österreich (bitte die Qualität entschuldigen, ist aus dem fahrenden Fahrzeug heraus aufgenommen):

Bäckereiname zum Staunen: come bäck erei
Bäckerei mit bemerkenswertem Namen, © Werner Brandl

Damit Ihnen so etwas nicht passiert, schauen Sie doch auf der Seite meiner Naming-Agentur vorbei.

 

PS: Noch besser würde der Name natürlich passen für eine Hütte, wo abgehalfterte Stars reingehen, und comebackreife, runderneuerte, fit gemachte Wiederstars herauskommen. Vielen Dank für diese Interpretation an Herrn Pohl!

 

IHR + AN Vorteile Sichern. VR Banken, was heißt das?

Wie kann man auf Flyer und Broschüren folgenden, nun ja, am ehesten wohl Claim, draufschreiben?

IHR + AN Vorteile Sichern: eigenartiger Claim der VR Banken
Eigenartiger Claim auf Werbematerialien der VR Banken im Herbst 2012

Wundern Sie sich auch? Vielleicht sind Sie ja besonders gesegnet und können das verstehen. Die Leute in der Bank nicht, die blenden das einfach aus. Klassischer Fall von kognitiver Dissonanz. Dabei steht dieses Werk in seiner eigenwilligen Gestaltung auf einer ganzen Menge von Flyern und Prospekten prominent drauf. Bei genauem Nachfragen und Beharren zeigen sich dann die Hilflosigkeit und das Unverständnis in ihrer ganzen Pracht. Hier sollte mal jemand den Weg frei machen.

Entsprechend stellen sich folgende Fragen:

  • Warum macht man so etwas? Es wird doch nicht der Wunsch sein, so den großen Buzz zu entfachen?
  • Warum vereitelt man absichtlich Kommunikation in einem Kommunikationsmittel? Wofür diese „Gestaltung“
  • Und, vor allem: Warum verhindert das keiner?

 

PS: Warum dieses obskure Objekt keiner Begierde leider in meinem Blog auftauchen musste: Es ist bei den VR Banken so präsent in Verkaufsmaterialien und Werbung, dass man darauf reagieren muss.

Beweis gefunden: Namen wirken und machen den Unterschied I

Was haben wir nicht alles der Forschung zu verdanken – nun sogar den Beweis, dass Namen einen Unterschied machen. Es war ja weitflächig in der Presse, dass Kinder laut einer amerikanischen Studie Gemüse bzw. Rohkost lieber essen als das traditionell generisch benannte, dass also z.B. „Power Punch Broccoli“ besser ankommt als „Broccoli“. Schön.

Ohne Studiendesign und Methodik genauer zu kennen und insbesondere ohne Wissen über die Langzeitwirkung möchte ich deshalb das Augenmerk auf einen ganz anderen Aspekt legen: Die Anregung für die Studie scheint eins zu eins aus den erfolgreichen Charlie & Lola Filmen bzw. Büchern übernommen worden zu sein, wo Charlie seiner Schwester diverse Lebensmittel mithilfe sehr netter neuer Namen schmackhaft macht.

So nennt Charlie die Fischstäbchen eben nicht mehr „fish fingers”, sondern „ocean nibbles from under the sea”, die Gelberüben heißen nicht mehr „carrots”, sondern, „orange twiglets from Jupiter”, Erbsen sind nicht „peas”, sondern „green drops from greenland”. Hier können Sie sich selbst ein Bild machen (ist übrigens lustig!):

– Nachtrag Dezember 2012: An dieser Stelle war der Videokasten. Das Video wurde leider aus Youtube entfernt und war so nicht mehr zugänglich. –

Mal ganz ehrlich: Wen überrascht es, dass attraktive, spannende, ungewöhnliche, ungewohnte Namen für völlig bekannte und vertraute Dinge Neugierde wecken und auch das Verhalten beeinflussen? Bitter wäre es andersherum.

 

Irreführende Namen: Neue Dimensionen des Verbraucherschutzes

In der Süddeutschen, und sicher auch in anderen Medien war vor ein paar Tagen ein Bericht über die Deutsche Verbraucherweste. Sie fragen vielleicht: Hä? Deutsche Verbraucherweste? Was soll das sein? Geht es da um die Schutzwesten, die jeder in Deutschland im Kofferraum haben muss?

Ehrlich gesagt ist der Name ziemlich originell, die Namensstrategie ist erstaunlich. Er hat wohl irgendetwas mit einer Schutzweste zu tun, aber wirklich nur am Rande. Unter diesem Namen wird Menschen angeboten, dass sie aus dem Verteiler der Telefonterroristen gelöscht und keine unerwünschten Werbeanrufe mehr erhalten würden. Dafür zahlen die Menschen dann eine Servicegebühr. Dumm nur, dass es keinen Effekt gibt.

So weit, so schlecht. Was uns besonders interessiert – das ist natürlich diese Weste. Ein eigenartiger Name, fremd, ungewohnt, schlichtweg unpassend. Aber er scheint bei einigen Leuten positiv wahrgenommen zu werden, die (in ihrer Verzweiflung) auf das Angebot eingehen und sich teilweise eben hinterher beschweren. So etwas hinterlässt den Namensexperten allerdings etwas ratlos. Ich hätte diesen Namen eher für einen Scherz gehalten.

Und da es nicht grotesk genug sein kann, hier noch ein paar Naming-Vorschläge für die Nachahmer oder die Umfirmierer. Bitte bedienen Sie sich:

Deutsche Verbraucherweste Alternativnamen

Und außerhalb davon, da zu sinnvoll:

Verbraucherweste Alternativname kreativer Vorschlag

Wohl bekomm’s!

 

Domains und Namen – Recht und Marketing: Teil 2

Hier nun der zweite Teil zur Thematik „Domains und Namen, Recht und Marketing“ mit dem Schwerpunkt auf rechtlichen Fragen. Dazu wird  Dr. Bertram Rapp, ein auf Wettbewerbsrecht spezialisierter Anwalt aus Augsburg, Rede und Antwort stehen. Wie Sie sehen können, habe ich ihn auf möglichst konkrete Aussagen festgenagelt.

Grafik mit verschiedenen Domainendungen / URLs

 

1.  Frage:  Wenn ich eine Domain reserviere, kann mir dann ein Eigentümer einer gleichlautenden Marke die Domain wieder wegnehmen? Und gibt es einen Unterschied, ob ich die Domain tatsächlich in Gebrauch habe, oder nur reserviert?

Antwort: Nur dann, wenn die Domain für die Waren und/oder Dienstleistungen, für die die Marke eingetragen ist, auch benutzt wird, insbesondere wenn also unter dieser Domain solche Waren und/oder Dienstleistungen angeboten werden. Bedingung ist außerdem, dass die ältere Marke, sofern sie schon über fünf Jahre eingetragen ist, für die eingetragenen Waren und Dienstleistungen benutzt wird. Die bloße Reservierung einer Domain ohne Inhalte oder die Benutzung für andere Waren und Dienstleistungen stellt keine Markenverletzung dar.

2.  Frage: Wenn ich eine Domain möchte, kann ich dann die Marke dafür anmelden und mit der Marke in der Hand, die Domain einfordern?

Antwort: In der Regel nein. Sofern die Domain nicht benutzt ist, verschafft die Marke ohnehin keine Rechte (s. 1).  Sofern die Domain benutzt ist, kann sie oft als eigenes Kennzeichenrecht aufgefasst werden, welches dann älter ist als die Marke.

3.  Frage:  Wie aussichtsreich ist es, mit Domaininhabern zu verhandeln, deren Geschäftsmodell offensichtlich darauf abzielt, möglichst viele Domains zu registrieren und in der Folge wieder loszuschlagen?

Antwort: In der Regel sind diese Firmen bereit, die von ihnen auf Vorrat gehaltenen Domains gegen einen „angemessenen Preis“ zu veräußern. Eine rechtliche Handhabe Domains einzufordern hat man nur über ältere Kennzeichenrechte.

4. Frage:  Gibt es irgendwelche länderspezifischen Eigenheiten, die besonders wichtig sind, z.B. besondere Probleme, wenn amerikanische Unternehmen .com Domains einfordern?

Antwort: Auch wenn das Internet grenzübergreifend ist, gilt in kennzeichenrechtlicher Hinsicht das Territorialitätsprinzip. Hierbei kommt es weniger auf die TLD an, sondern vor allem darauf, an wen sich die Domain in tatsächlicher Hinsicht wendet. Anhaltspunkte bei Domains mit Inhalten auf der Website z.B. die Sprache und die erklärte Lieferbereitschaft von Waren in bestimmte Länder.

5.  Frage:  Muss man eine Markenrecherche machen, bevor man eine schicke Domain für sich anmeldet? Oder ist es sinnvoll? Kann man es umgehen?

Antwort: Eine Markenrecherche ist dringend notwendig, bevor eine Domain angemeldet und in Benutzung genommen werden soll, um zu vermeiden, dass man in ältere Markenrechte Dritter eingreift. Falls man das Glück hat, eine für die jeweilige Ware oder Dienstleistung glatt beschreibende Domain zu bekommen, z.B. „Auto“ für einen Automarkt, oder „Fashion“ für ein Modehaus, läuft man keine Gefahr, damit ein älteres Markenrecht zu verletzen und eine Recherche ist entbehrlich. In jedem Fall sollte vorher jedoch anwaltlicher Rat eingeholt werden.

6.  Frage:  Worauf sollte man besonders aufpassen, wenn man eine neue Domain anmeldet? Was sind typische Fallstricke und Gefahrenstellen?

Antwort: Fallstricke sind insbesondere ältere Kennzeichenrechte, zu denen nicht nur Marken, sondern auch Firmennamen, Werktitel, Domains, besondere Geschäftsbezeichnungen und geografische Herkunftsangaben zählen. Die Unterlassung einer entsprechenden Recherche sowie die darauf folgende Anmeldung und Benutzung der Domain birgt ein erhebliches Risiko verwarnt zu werden.

Natürlich können bei einer so komplexen Materie nicht alle möglichen Frage- und Streitpunkte in ein paar Sätzen beantwortet werden. Wer Genaueres wissen möchte oder rechtlichen Rat zum Thema braucht, kann sich an Dr. Rapp persönlich wenden. Hier geht’s zur Website seiner Kanzlei. Vielen Dank an Dr. Rapp für seine Unterstützung!

 

Domains und Namen – Recht und Marketing: Teil 1

Heute mal, weil es so oft angesprochen wird, ein ernstes Thema: Domains.

Los geht’s, räumen wir mit den Mythen auf. Hier werden die Antworten serviert auf Fragen, die unter den Nägeln brennen. Da die Thematik ja ganz schnell ins Juristische lappt, habe ich mir als Experten Dr. Bertram Rapp, einen auf Wettbewerbsrecht spezialisierten Anwalt aus Augsburg ins Boot geholt. Er wird den zweiten Teil dieses Beitrags gestalten. Diesmal beschäftigen wir uns mit einigen marketingbezogenen und natürlich speziell namensbezogenen Aspekten der richtigen Auswahl von Domains.

Grafik mit verschiedenen Domainendungen / urls

1. Frage: Was zeichnet einen guten Domainnamen aus?

Antwort: Insbesondere bei Domains sind natürlich Merkbarkeit und Unverwechselbarkeit ein wichtiges Kriterium. Zumal nicht alle Menschen ordentliche oder auch nur irgendwie organisierte Verwalter ihrer Bookmarks sind. Außerdem ist Mundpropaganda für Websites immer noch hilfreich. So sollte man es den Menschen, die etwas mitteilen wollen, möglichst einfach machen, dies auch richtig – also nachvollziehbar – zu tun. Ansonsten sind natürlich alle Aspekte wichtig, die auch für Markennamen bzw. kommerzielle Namen allgemein gelten.

2. Frage: Was macht man am besten, wenn man gern den eigenen Namen als Domain hätte, dieser aber nicht mehr verfügbar ist? Was sind die besten Alternativen und was sind mögliche Probleme?

Antwort: Wenn der eigene Name, z.B. der Firmenname ohne Firmierung als die gewünschte .de oder .com Domain nicht mehr verfügbar ist, gibt es eine Reihe von Alternativen. Früher verwendete man gern den Zusatz „online“ – das war aber eben früher. Heute ist online schlichtweg selbstverständlich. Es bieten sich aber eine Fülle anderer, teilweise auch suchmaschinenrelevanter Zusatzinformationen an: Tätigkeitsfeld, Fachgebiet, Portfolio, regionale Gegebenheiten oder auch Firmierungen. Mit diesem Instrumentarium kann man schon die meisten Fälle lösen. Und dann gibt es natürlich noch die Möglichkeit, z.B. alternative Länderdomains oder welche der mittlerweile zahlreichen Alternativdomains zu verwenden.

Namenszusätze für Domains
Namenszusätze für Domains

3. Frage: Welche Domainendungen sind sinnvoll? Gibt es Preisunterschiede?

Antwort: Preisunterschiede sind eine relevante Entscheidungshilfe. Eine .tv Domain ist z.B. viel teurer als eine .de oder .com Domain. Ganz zu schweigen von den gebrandeten oder „erotischen“ Domains. Was sinnvoll ist, das bestimmen vor allem die Benutzer. Für viele Menschen sind Domains wie .de oder besonders gut geeignet, da sie vertraut und vertrauenswürdig sind. Hier vermittelt das Internet wohl eine Art Heimatgefühl und zumindest eine regionale Beziehung.

4. Frage: Braucht ein Unternehmen alle Länderdomains, wo es aktiv ist?

Antwort: Für viele Unternehmen stellt sich diese Frage. Mehr als zwanzig Länderdomains nur für das europäische Geschäft, oder z.B. einfach nur eine .com oder .eu Adresse, was ist das Richtige? Nun ja, Länderdomains mit dem eigenen Namen sind sicher grundsätzlich nicht schlecht oder verkehrt. Insbesondere bei einem Neustart in der heutigen Zeit ist es aber sicher eine Überlegung wert, über eine einzige Domain zu kommunizieren, und die Auswahl von Ländern, Märkten und Sprachen auf der Seite selbst durchzuführen.

5. Frage: Gibt es eine kritische Höchstlänge für einen Domainnamen? Wie lang darf ein Domainname höchstens sein?

Antwort: Wie immer, gilt auch hier, dass Kürze nicht verkehrt ist. Aber wie immer, gilt eben auch, dass alles von der Verwendung abhängt. Ganz kurze Domains mit drei oder vier Buchstaben sind ja schon alle vergeben. Im Mittelfeld und natürlich im Long Tail gibt es noch massenhaft freie Domains. Alles, was oft erwähnt, genannt, und als Adresse oder Suche eingegeben werden soll, sollte nicht zu lang sein, also weniger als 12 Buchstaben, um einmal eine konkrete Zahl zu nennen. Für Werbeaktionen und alle Zwecke, wo Domains nicht per Hand eingegeben, sondern z.B. nur über Links erreicht werden, können auch längere Domains, insbesondere merkfähige, Reim enthaltende, oder kuriose eine gute Alternative sein.

Beispiele langer Domainnamen mit besonderer Marketingzielsetzung
Beispiele langer Domainnamen mit besonderer Marketingzielsetzung

Ich hoffe, es waren ein paar wertvolle Tipps für Sie dabei. Im nächsten / neueren Beitrag behandelt Dr. Rapp dann einige juristische Fragen zu Domains und Domainrecht.